Westfield Grand Prix

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WESTFIELD GRAND PRIX - REGELN - 2023

ÄNDERUNG NR. 1 ZU DEN REGELN DES WETTBEWERBS UNIBAIL WESTFIELD GRAND PRIX 2023

 

Präambel

 

UNIBAIL MANAGEMENT, eine vereinfachte Aktiengesellschaft mit einem Kapital von 20.000.000 Euro, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Paris unter der Nummer 414 878 389, mit Sitz an der 7 place du Chancelier Adenauer in PARIS (75016), vertreten durch ihre Geschäftsführerin, Frau Anne-Sophie SANCERRE, einerseits, und

 

  1. für Deutschland der mfi Immobilien Marketing GmbH, eingetragen im Handelsregister HRB 75814, mit Sitz in der Klaus-Bungert-Str. 1, 40468 Düsseldorf, Germany oder
  2. für Österreich der Unibail-Rodamco Austria Verwaltungs GmbH, FN 106621x, Donaustadtstraße 1/6. OG, 1220 Wien,

 

andererseits (nachstehend zusammen "Veranstalter" genannt), alle Unternehmen der Gruppe UNIBAIL-RODAMCO-WESTFIELD, die sich auf die Verwaltung, das Management, die Förderung und die Investition von großen Einkaufszentren in Großstädten in Europa und den Vereinigten Staaten spezialisiert haben, veranstalten in Deutschland bzw. Österreich einen Wettbewerb mit der Bezeichnung "Westfield Grand Prix" (im Folgenden "Wettbewerb" genannt), um neue nachhaltige Einzelhandelskonzepte junger Unternehmer zu fördern und ihre Entwicklung zu den Einzelhandelserfolgen von morgen zu unterstützen.

 

Ziel des Wettbewerbs ist es, die Kreativität, das Engagement für eine nachhaltige Entwicklung und die Effizienz neuer Einzelhandelskonzepte (im Folgenden als "Konzept" oder "Bewerber  bezeichnet) hervorzuheben und die Gewinner (nachstehend  als "Gewinner" bezeichnet) bei ihrer kommerziellen Entwicklung und Einrichtung zu unterstützen.

 

Der Wettbewerb zielt darauf ab, neue Unternehmer in allen Tätigkeitsbereichen (Gastronomie, Lebensmittel, Mode, persönliche Gegenstände, Haushaltswaren, Dienstleistungen, Gesundheit und Schönheit usw.) zu finden.

 

Die Bedingungen des Wettbewerbs sind in einer Reihe von Regeln (im Folgenden "Regeln") festgelegt, die unter der URL https://grandprix.westfield.com/fr/challenges/challenge-2023/agreements?lang=de abrufbar sind.

 

Wie in den Wettbewerbsregeln festgelegt, findet die Auswahl der Gewinner in 4 Phasen statt:

 

  • Phase 1: Ein interner Ausschuss, der sich aus Mitgliedern des Veranstalters zusammensetzt, wählt aus den von den Bewerbern eingereichten Bewerbungen diejenigen aus, die zur Prüfung in Phase 2 herangezogen werden. Der Veranstalter beabsichtigt, in dieser Phase sechzehn (16) Bewerber auszuwählen. Der Veranstalter behält sich jedoch das Recht vor, eine höhere oder niedrigere Zahl von Bewerbern auszuwählen.

 

  • Phase 2: Die in Phase 1 in die engere Wahl gezogenen Bewerbungen werden an einen technischen Ausschuss weitergeleitet, der sich aus Fachleuten und/oder Mitgliedern des Veranstalters zusammensetzt.

 

Die für Phase 2 ausgewählten Bewerber werden aufgefordert, ihr Konzept vor diesem Ausschuss vorzustellen.

 

Der Fachausschuss wird maximal acht (8) Finalisten auswählen.

 

Die Teilnahme an Phase 3 setzt voraus, dass der in die engere Wahl gekommene Bewerber die in den Einkaufszentren geltenden Grundprinzipien für den Betrieb einer Einzelhandelsfläche grundsätzlich akzeptiert.

 

  • Phase 3 a): Die ausgefüllten Bewerbungen der Finalisten werden geprüft und durch die Bewerber vor einer endgültigen Jury präsentiert, die sich aus Fachleuten und Vertretern der Wirtschaft und/oder Mitgliedern des Veranstalters zusammensetzt, die einen (1) Gewinner (im Folgenden "Jury-Gewinner") benennen.

 

  • Phase 3 b): Die Konzepte der Bewerber, die in Phase 2 in die engere Wahl gekommen sind, werden auch online über soziale Netzwerke und/oder andere Kommunikationsmittel präsentiert, die der Veranstalter nach seinem Ermessen einsetzt. Die externe Öffentlichkeit stimmt über einen (1) Bewerber ab, der zum "Publikumsliebling" ernannt wird (im Folgenden "Publikumsabstimmung").

 

  • Phase 4: Der Bewerber, der den ersten Preis gewonnen hat, wird zur Teilnahme an der Veranstaltung "Europäisches Finale" eingeladen, an deren Ende die Ehrenauszeichnung „Europäischer Grand Prix Gewinner“ verliehen wird.

 

Der Zweck dieser Änderung (im Folgenden "Änderung Nr. 1" genannt) besteht darin, die Phase 3 zu regeln, in der der Gewinner des Preises "Publikumsliebling" (im Folgenden "Gewinner des Publikumslieblings" genannt) ermittelt wird.

 

  1. Verlauf der öffentlichen Abstimmung

 

Die öffentliche Abstimmung läuft vom 07.09.2023 00:0 bis zum 25.09.2023 23:59 (nachfolgend der "Abstimmungszeitraum"). Es werden nur die während des Abstimmungszeitraums eingereichten Stimmabgaben (im Folgenden "Stimmen") berücksichtigt.

 

Jede natürliche Person (im Folgenden "Wähler") ist berechtigt, an der Abstimmung über den Publikumsliebling teilzunehmen.

 

Die Stimmabgabe ist auf eine Stimme pro Wähler beschränkt. Die vom Wähler angegebene E-Mail-Adresse wird zur Validierung der abgegebenen Stimme verwendet.

Wenn ein Wähler mehr als eine Stimme abgibt, wird die letzte vor Ende des Abstimmungszeitraums abgegebene Stimme berücksichtigt.

 

Das Verfahren für die öffentliche Abstimmung wird im Folgenden beschrieben:

 

  • Der Wähler ruft die öffentliche Abstimmung über die URL https://grandprix.westfield.com/de/challenges/westfield-grand-prix-2023/pages/vote-now
  • Der Wähler gibt seine Stimme durch Ausfüllen des Formulars ab.
  • Der Wähler bestätigt seine E-Mail-Adresse, um seine Stimmabgabe zu bestätigen.

 

Nur die Stimmen, die durch die Bestätigung der E-Mail-Adresse des Wählers validiert wurden, werden bei der Auswahl des Gewinners berücksichtigt, vorbehaltlich einer Höchstzahl von einer Stimme pro Wähler, der das unten beschriebene Auswahlverfahren einhält (die "bestätigten Stimmen").

 

  1. Auswahl des Publikumslieblings als Gewinner

 

Der Publikumsliebling ist der Bewerber, der diese beiden Bedingungen erfüllt:

  • Nicht in der Liste der Preisträger der Jury enthalten;
  • Am Ende des Abstimmungszeitraums die meisten bestätigten Stimmen erhalten.

 

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen und ohne jegliche Entschädigung Bewerbungen abzulehnen, das Auswahlverfahren zu unterbrechen und/oder abzubrechen, ohne dass er dafür in irgendeiner Weise haftbar gemacht werden kann oder will. In jedem dieser Fälle wird der Veranstalter, die in die engere Wahl gekommenen Bewerber informieren.

 

Wird eine Bewerbung abgelehnt, muss das Entscheidungsgremium keine Gründe für die Ablehnung angeben.

 

Der Veranstalter kann das Ergebnis vor oder nach der Preisverleihung annullieren, wenn sich die vom Bewerber gemachten Angaben als falsch erweisen oder wenn die Wettbewerbsregeln nicht eingehalten werden.

 

  1. Personenbezogene Daten

 

  • die Mitglieder der Jury sowie Dienstleister des Veranstalters und der Unternehmensgruppe Unibail-Rodamco-Westfield, die an der Prüfung der Bewerbungen beteiligt sind;
  • jede Justiz-, Verwaltungs- oder Steuerbehörde, die sie anfordert, wenn dies durch Gesetze oder Vorschriften gerechtfertigt ist;
  • Dritte, deren Tätigkeit für die Erfüllung der gesetzlichen und behördlichen Verpflichtungen erforderlich sein kann, wie z. B. Gerichtsvollzieher oder Anwaltskanzleien.

 

Der Veranstalter ergreift alle technischen und organisatorischen Maßnahmen, um die Sicherheit und Vertraulichkeit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Bewerber zu gewährleisten.

 

Die persönlichen Daten des Bewerbers werden für die Dauer des Wettbewerbs, einschließlich der Preisverleihungsphase, und für einen zusätzlichen Zeitraum von drei (3) Jahren entsprechend der geltenden Verjährungsfrist im Falle einer Anfechtung durch einen Wettbewerbsteilnehmer aufbewahrt.

 

Nach den geltenden Vorschriften über den Schutz personenbezogener Daten haben die Bewerber das Recht auf

  • Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu erhalten, insbesondere um deren Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen;
  • die Berichtigung oder Löschung ihrer Daten zu verlangen; der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen oder eine Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen;
  • eine Kopie ihrer personenbezogenen Daten zu erhalten;
  • Anweisungen für die Verarbeitung ihrer Daten nach ihrem Tod zu erteilen;
  • die Daten übertragen zu erhalten;
  • ihre personenbezogenen Daten zu löschen. Die erhobenen Daten sind jedoch zwingend erforderlich, um an der öffentlichen Abstimmung teilnehmen zu können. Folglich wird davon ausgegangen, dass jeder Bewerber, der von seinem Recht Gebrauch macht, seine personenbezogenen Daten vor dem Ende des Wettbewerbs zu löschen, auf sein Recht, seine Stimme abzugeben verzichtet.

 

Im Rahmen des Wettbewerbs findet keine Profilerstellung oder automatisierte Entscheidungsfindung statt.

 

In allen oben genannten Fällen wird der Antragsteller gebeten, diese Website zu besuchen.

 

Darüber hinaus können Bewerber, die mit der Art und Weise der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten nicht zufrieden sind, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einreichen:

 

Deutschland:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen,

Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf,

Telefon: 02 11/384 24-0,

E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

 

Österreich:

Österreichische Datenschutzbehörde

Barichgasse 40-42

1030 Wien

 

Besondere Bestimmungen für die Stimmabgabe über die Website Typeform.com:

Der Veranstalter hat sich für die Nutzung der Website typeform.com entschieden, die von der Gesellschaft Typeform S.L. [sociedad limitada, eingetragen im Handelsregister von Barcelona, Spanien, unter der Nummer CIF B65831836 und mit Sitz in Typeform S.L, Calle Pallars núm. 108, (08018), Barcelona, Cataluña, España] veröffentlicht wird, um den Wählern die Möglichkeit zu geben, ihre Stimme abzugeben.

 

Um die Stimmen zu sammeln und zu bestätigen, wird Typeform S.L. als Unterauftragnehmer unter den Bedingungen des vom Veranstalter unterzeichneten Datenverarbeitungsvertrags tätig, der unter der folgenden Adresse verfügbar ist: https://admin.typeform.com/to/dwk6gt.

 

Wenn der Bewerber Fragen zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen des Auswahlverfahrens hat, kann er diese Webseite besuchen.

 

  1. Haftung

 

Der Veranstalter kann nicht haftbar gemacht werden im Falle von:

 

  • Netzwerkstörung,
  • Kontamination durch Viren,
  • Ausfall von Empfangsgeräten oder Kommunikationsleitungen,
  • Probleme mit der Telefonverbindung,
  • böswillige Beeinträchtigung des Wettbewerbs,
  • Nichtannahme oder Vernichtung eines Eintrags,
  • Probleme und Fehlfunktionen mit der Typeform-Plattform, Hardware oder -Geräten,
  • menschliches oder elektrisches Versagen,
  • Störungen, die den reibungslosen Ablauf des Wettbewerbs beeinträchtigen könnten,
  • Höhere Gewalt, d.h.

für Deutschland: ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes und auch durch die äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis.

für Österreich: ein von außen einwirkendes, elementares Ereignis, das auch durch die äußerst zumutbare Sorgfalt nicht zu verhindern war und das so außergewöhnlich ist, dass es nicht als typische Betriebsgefahr anzusehen ist.

 

  1. Weitere Bestimmungen

 

Alle Bestimmungen der Regeln, die nicht ausdrücklich durch diese Änderung Nr 1 geändert werden, einschließlich der Präambel, bleiben unverändert und in Kraft.

 

  1. Streitfall

 

Die vorliegende Änderung Nr. 1 unterliegt

 

  • für Teilnehmer an einem Wettbewerb, der von einem Unibail-Rodamco-Westfield Center in Deutschland organisiert wird: dem deutschen materiellem Recht,
  • für Teilnehmer an einem Wettbewerb, der von einem Unibail-Rodamco-Westfield Center in Österreich organisiert wird: dem österreichischen materiellen Recht,

 

jeweils unter Ausschluss von Bestimmungen, die zu einer Anwendung des Rechts eines anderen Staates führen würden und ist nach diesem auszulegen.

 

Im Falle von Schwierigkeiten, die sich aus der Auslegung oder Ausführung der vorliegenden Änderung Nr. 1 ergeben, hat der Bewerber die Möglichkeit, vor der Einleitung gerichtlicher Schritte eine gütliche Einigung mit dem Veranstalter per E-Mail an die folgende Adresse zu suchen: westfieldgrandprix-de@urw.com.

 

Für den Fall, dass die Streitigkeit nicht einvernehmlich beigelegt werden kann, erklärt sich der Bewerber unwiderruflich damit einverstanden, in Bezug auf alle Streitigkeiten, die sich aus oder in Verbindung mit diesem Wettbewerb ergeben,

 

  • für Deutschland: dass Düsseldorf Gerichtsstand sein soll.
  • für Österreich: dass als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart ist.

 

Sollte sich ein Teil der Änderung Nr. 1 als rechtswidrig, ungültig oder unanwendbar erweisen, so gelten die betreffenden Bestimmungen als ungeschrieben, ohne dass dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen berührt wird, die weiterhin gelten.

 

Düsseldorf/Wien, 01/09/2023

 

 

WESTFIELD GRAND PRIX - REGELN 1. AUSGABE - 2023

(17.05.2023)
 

Präambel

 

UNIBAIL MANAGEMENT, eine vereinfachte Aktiengesellschaft mit einem Kapital von 20.000.000 Euro, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Paris unter der Nummer 414 878 389, mit der Geschäftsadresse 7 place du Chancelier Adenauer in PARIS (75016), einerseits und

 

  1. für Deutschland der mfi Immobilien Marketing, eingetragen im Handelsregister HRB 75814, mit Sitz in der Klaus-Bungert-Str. 1, 40468 Düsseldorf, Germany oder
  2. für Österreich der Unibail-Rodamco Austria Verwaltungs GmbH, FN 106621x, Donaustadtstraße 1/6. OG, 1220 Wien

 

(nachstehend zusammen „Veranstalter“ genannt), die zur Gruppe UNIBAIL-RODAMCO-WESTFIELD gehören, die sich auf die Verwaltung, Management, die Entwicklung und die Investition in große Immobilienprojekte, die Entwicklung und die Investition in große Einkaufszentren in Großstädten in Europa und den Vereinigten Staaten spezialisiert haben, veranstalten in Deutschland bzw Österreich einen Wettbewerb mit der Bezeichnung „Westfield Grand Prix“ (im Folgenden „Wettbewerb“ genannt), um neue nachhaltige Einzelhandelskonzepte junger Unternehmer zu fördern und ihre erfolgreiche Entwicklung zu unterstützen.

 

Ziel des Wettbewerbs ist es, die Kreativität, das Engagement für eine nachhaltige Entwicklung und die Effizienz neuer Einzelhandelskonzepte (nachstehend „Konzept“ genannt) hervorzuheben und die Gewinner (nachstehend „Gewinner“ genannt) in ihrem Geschäfts- und Entwicklungsprozess zu unterstützen.

 

Der Wettbewerb zielt darauf ab, neue Konzepte in allen Kategorien (Lebensmittel, Mode, Einzelhandel, Haushaltsgeräte, Dienstleistungen, Gesundheit und Beauty usw.) zu finden.

 

Die Bewerbungen müssen gemäß den nachstehenden Bedingungen zwischen dem 22/05/2023 und dem 30/06/2023 eingereicht werden. Der Veranstalter kann diese Frist ausnahmsweise bis zum 07.07.2023 verlängern, indem er die Teilnehmer auf der Homepage der Internetplattform, die die Teilnahme an dem Wettbewerb ermöglicht, darüber informiert.

 

  1. Zweck

 

Zweck dieser Wettbewerbs- oder Teilnahmeregeln (im Folgenden „Regeln“ genannt) ist es, die Bedingungen des Auswahlverfahrens zu definieren und die für alle Bewerber (im Folgenden „Bewerber[1]“ genannt) geltenden Regeln darzulegen.

 

Der Wettbewerb wird in zwei Phasen durchgeführt: 

 

  • Phase (nachstehend "Lokale Anfangsphase")

 

Die lokale Anfangsphase des Wettbewerbs findet in Frankreich, Deutschland-Österreich (Deutschland und Österreich führen den Wettbewerb gemeinsam als ein Land durch), dem Vereinigten Königreich und Spanien statt. Jedes dieser Länder organisiert die lokale Anfangsphase in Übereinstimmung mit den vier verschiedenen länderspezifischen Wettbewerbsregeln (im Folgenden die "lokalen Regeln"). Der Kandidat unterliegt den lokalen Regeln des Landes, in dem er teilnimmt.

 

  • Phase (im Folgenden "Europäische Finalphase")

 

Die europäische Finalphase des Wettbewerbs steht den Gewinnern offen, die in ihrem Land den ersten Preis gewonnen haben.  Sie werden dann eingeladen, an einer Veranstaltung namens "Europäisches Finale" teilzunehmen, an deren Ende die Ehrenauszeichnung "Großer Europäischer Preisträger" verliehen wird. Zweck dieser Regeln ist es, die Bedingungen für dieses europäische Finale (im Folgenden "europäische Regeln") festzulegen; diese finden Sie ab Seite 10.

 

Im Zusammenhang mit ihrer Teilnahme am Wettbewerb unterliegen die Bewerber den lokalen Regeln und den europäischen Regeln und werden daher gebeten, sich vor ihrer Teilnahme mit diesen Regeln vertraut zu machen. Die Bedingungen der lokalen Regeln und der europäischen Regeln können jederzeit vom Veranstalter geändert werden, der die Kandidaten darüber informieren muss, wobei nur die ausgewählten Kandidaten über die vom Veranstalter vorgenommene Änderung informiert werden, wenn die Änderung nach Abschluss des Wettbewerbs und vor der Preisverleihung erfolgt.

 

 

  1. Bedingungen für die Teilnahme

 

Teilnahme am Wettbewerb :

  • Die Annahme der lokalen Regeln wird durch die Annahme der lokalen Regeln über das dafür vorgesehene Auswahlfeld auf der Agorize-Registrierungsplattform bestätigt.
  • Die Teilnahme durch den Bewerber erfordert keine Zahlung einer Teilnahmegebühr. Sämtliche Kosten, die mit der Teilnahme am Wettbewerb verbunden sind oder dadurch entstehen (einschließlich Vorbereitung und Einreichung der Bewerbungsformulare, Reisekosten), sind vollständig vom Bewerber zu tragen.
  • Die Teilnahme ist streng persönlich und auf eine (1) Teilnahme pro Person an der Ausgabe 2023 des Wettbewerbs beschränkt.

 

Um an dem Wettbewerb teilnehmen zu können, muss der Bewerber die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Der Bewerber muss eine volljährige natürliche Person sein, die ihren steuerlichen Wohnsitz oder ihren eingetragenen Sitz in Deutschland oder Österreich hat.
  • Der Bewerber muss der Eigentümer des Konzepts und der Struktur, die das Konzept trägt, sein. Ferner muss der Bewerber über alle geistigen Eigentums- und gewerblichen Schutzrechte an dem Konzept verfügen. Dies erklärt und garantiert der Bewerber durch die Teilnahme am Wettbewerb.
  • Der Bewerber muss dessen Unternehmen im deutschen Handelsregister oder österreichischen Firmenbuch registriert haben.
  • Das Konzept muss nach dem 1. Januar 2017 erstellt worden
  • Das Konzept muss physische Verkaufsstellen (Waren oder Dienstleistungen) erfordern.
  • Das Konzept muss die Verbraucher ansprechen.
  • Das Konzept darf maximal fünf (5) eigene Verkaufsstellen in Deutschland und/oder Österreich betreiben, wobei festgelegt ist, dass :

    der Verkauf oder Vertrieb des Produkts oder der Dienstleistung über ein sog. Pop-up-Geschäft, eine Verkaufsecke oder eine Internet-Verkaufsplattform nicht als eigene Verkaufsstelle gilt.

    Der Begriff „eigene Verkaufsstelle“ bedeutet die Eröffnung eines Geschäfts in Deutschland und/oder Österreich, unabhängig von der Größe des Geschäfts und seiner Rechtsform;

  • Der Bewerber darf mit einem Konzept antreten, das bereits in einer früheren Ausgabe des Wettbewerbs vorgestellt wurde (auch unter einem früheren Namen wie „Grand Prix Commerce“ oder „Grand prix des Jeunes Créateurs du Commerce“).

 

Die Erfüllung vorstehender Bedingungen wird zum Zeitpunkt der Prüfung des Antragsformulars geprüft und müssen diese Bedingungen bis zur Preisverleihung erfüllt bleiben.

 

Ausgeschlossen von diesem Wettbewerb sind folgende Personen:

  • Freiberufler, Bildungseinrichtungen
  • Arbeitnehmer des Veranstalters sowie deren Ehegatten, Verwandte in aufsteigender und absteigender Linie, Brüder und Schwestern und jedes anderen Unternehmens, das sich direkt oder indirekt im Besitz des Veranstalters befindet.

 

  1. Austausch zwischen dem Bewerber und dem Veranstalter

 

Der Bewerber ist für die wahrheitsgemäßen Informationen verantwortlich, die er dem Veranstalter mitteilt oder mit ihm austauscht, unabhängig vom Medium.

 

Der Veranstalter kann nicht für den Verlust oder die Offenlegung von Informationen und Dateien verantwortlich gemacht werden, die der Bewerber eingereicht hat.

 

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Gültigkeit der von den Bewerbern gemachten Angaben zu überprüfen. Falsche Angaben können den sofortigen Ausschluss des Bewerbers vom Wettbewerb zur Folge haben.

 

 

  1. Anmeldung

 

Bewerbungen können vom 22/05/2023 00:00 Uhr bis einschließlich 30/06/2023 23:59 Uhr eingereicht werden, sofern der Veranstalter die Frist nicht verlängert. Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen, werden automatisch abgelehnt.

 

  1. Gehen Sie auf die dem Wettbewerb gewidmete Plattform: http://grandprix.westfield.com und klicken Sie auf „Jetzt bewerben“, um ein Agorize-Konto zu erstellen und Ihr Profil mit Informationen über Ihr Konzept zu vervollständigen.

 

  1. Füllen Sie das Teilnahmeformular im Bereich „Teilnahme“ Ihres persönlichen Bereichs aus, indem Sie den Fragebogen beantworten und die geforderten Dokumente hochladen

 

  1. Bestätigen Sie Ihre Bewerbung, indem Sie auf die Schaltfläche „Absenden“ am Ende des Formulars klicken, wenn alle Pflichtfelder ausgefüllt sind.

 

Bei technischen Fragen zur Plattform muss der Bewerber eine Nachricht auf der Registerkarte „Gespräche“ oben rechts in seinem Anmeldeformular hinterlassen.

 

Jeder nicht ordnungsgemäß ausgefüllte Schritt führt zu einer ungültigen Bewerbung.

 

Es werden nur Anmeldungen berücksichtigt, die den Anforderungen gegenständlicher lokalen Regeln entsprechen. Die bloße Teilnahme an der Veranstaltung bedeutet die Akzeptanz der lokalen Regeln und der Anweisungen in den Unterlagen.

 

Die Teilnahme an diesem Wettbewerb setzt eine loyale, verantwortungsbewusste und würdevolle Haltung voraus, einschließlich der Achtung der vorliegenden lokalen Regeln und der Rechte der anderen Bewerber.

 

  1. Geistiges Eigentum

 

  • Mit der Teilnahme am Wettbewerb erklären sich die Bewerber damit einverstanden, dem Veranstalter ein Lizenz- bzw. Nutzungsrecht an allen im Bewerbungsformular (im Folgenden „Bewerbungsformular(e)“) enthaltenen Elementen sowie an allen dem Veranstalter übermittelten Dokumenten zu gewähren. Dieses Lizenz- und Nutzungsrecht wird ausschließlich zum Zwecke der Organisation des Wettbewerbs, der Prüfung der Anmeldeformulare und der Ermittlung der Gewinner gewährt.

 

Der Bewerber ermächtigt den Veranstalter, alle im Bewerbungsformular enthaltenen Elemente, einschließlich aller im Zusammenhang mit der Bewerbung übermittelten Informationen und Bilder, unabhängig vom verwendeten Medium (insbesondere Papier und digital) zu vervielfältigen, zu veröffentlichen, darzustellen oder zu zeigen, um für das Auswahlverfahren zu werben oder darüber zu informieren.

 

Dieses nicht-ausschließliche Nutzungsrecht und die Genehmigung wird dem Veranstalter unentgeltlich, weltweit und für die gesamte gesetzliche Dauer des Schutzes der Rechte am geistigen Eigentum an den zur Verfügung gestellten Dokumenten und Elementen des Anmeldeformulars erteilt, wie sie in den geltenden nationalen und internationalen Rechtsvorschriften festgelegt sind, einschließlich möglicher künftiger Verlängerungen.

 

Der Bewerber bleibt der alleinige Inhaber der Rechte am geistigen Eigentum, die mit dem Anmeldeformular und mit dem Konzept im Allgemeinen verbunden sind.

 

(ii)          Mit der Teilnahme am Wettbewerb willigt der Bewerber ein, jedes Bewerbungsformular nach dem Wettbewerb zum Zweck möglicher zukünftiger Partnerschaften mit Bewerbern und/oder Investitionen aufzubewahren und zu überprüfen. Sollte der Bewerber dies nicht wünschen, kann er diese Webseite besuchen.

              

(iii)          Der Bewerber willigt hiermit ein, dass der Veranstalter ihn während des Wettbewerbs (in allen Phasen) fotografieren und/oder filmen darf und die während des Wettbewerbs aufgenommenen und den Bewerber darstellenden Fotos oder Videos für einen Zeitraum von 3 Jahren weltweit und zur Verwendung in der Presse, im Internet, in sozialen Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn, Twitter, TikTok), in Zeitschriften, ohne dass diese Aufzählung abschließend ist, sowie im Rahmen der Kommunikation des Veranstalters auf seiner Intranetseite und seinen verschiedenen Webseiten, die dem Veranstalter oder mit dem Veranstalter konzernal verbundener Unternehmen gehören, unentgeltlich zu senden, zu veröffentlichen und zu zeigen. Der Bewerber wird daher bei einer Nutzung in diesem Rahmen seine Persönlichkeitsrechte nicht gegen den Veranstalter geltend machen.

 

(iv)         Der Bewerber erklärt sich damit einverstanden, bei den vom Veranstalter im Rahmen des Wettbewerbs organisierten PR-, Werbe- oder Presseveranstaltungen zitiert zu werden und aktiv daran teilzunehmen, ohne dass vom Veranstalter eine finanzielle Gegenleistung verlangt wird.

 

In diesem Zusammenhang beteiligt sich der Bewerber an der Kommunikation des Veranstalters dieses Wettbewerbs und akzeptiert die gefilmten Interviews sowie deren Veröffentlichung in verschiedenen Medien (soziale Medien – Facebook, Instagram, LinkedIn, Twitter, TikTok – die Webseiten des Veranstalters, Presse, Zeitschriften, ohne dass diese Aufzählung abschließend ist).

 

(v)          Der Bewerber verpflichtet sich, an allen Besprechungen zur Vorbereitung der Organisation von PR-, Werbe- oder Presseveranstaltungen des Veranstalters sowie an allen internen und externen Veranstaltungen des Veranstalters teilzunehmen; eine Vergütung steht dem Bewerber hierfür nicht zu.

 

  1. Vertraulichkeit

 

Der Veranstalter ist verpflichtet, die Ergebnisse des Wettbewerbsfinales bis zum Tag der Preisverleihung absolut vertraulich zu behandeln.

 

Generell verpflichten sich die Parteien, alle Informationen, von denen sie während der Durchführung des Wettbewerbs Kenntnis erlangt haben, wie z. B. wirtschaftliche, technische oder kommerzielle Informationen (im Folgenden "vertrauliche Informationen"), für die gesamte Dauer des Wettbewerbs und für einen Zeitraum von drei (3) Jahren nach Beendigung des Wettbewerbs vertraulich zu behandeln.

 

Zu den vertraulichen Informationen gehören nicht die Informationen über die Organisation des Wettbewerbs und alle im Bewerbungsformular enthaltenen Elemente (einschließlich der Informationen und Bilder, die in diesem Zusammenhang zum Zwecke der Werbung für oder der Kommunikation über den Wettbewerb übermittelt werden).

 

Das gesamte Bewerbungsformular, einschließlich aller Dokumente, Daten, Austauschvorgänge sowie alle Informationen jeglicher Art und Form, die direkt oder indirekt von der einen oder anderen Partei übermittelt werden, sowie die Ergebnisse der verschiedenen Phasen des Wettbewerbs vor ihrer offiziellen Bekanntgabe gelten als vertrauliche Informationen.

 

In diesem Zusammenhang verpflichten sich die Parteien, (i) die vertraulichen Informationen nicht an Dritte weiterzugeben, (ii) die vertraulichen Informationen nur an diejenigen Mitarbeiter und gegebenenfalls Unterauftragnehmer weiterzugeben, die für die Organisation und Durchführung des Wettbewerbs und die Vergabe der Preise notwendigerweise Zugang zu diesen Informationen haben müssen. Jede Partei muss über den vertraulichen Charakter der ihr zur Kenntnis gebrachten Informationen informiert werden.

 

  1. Personenbezogene Daten

 

  • Nachname/Vorname/Anrede;
  • E-Mail Adresse ;
  • Rufnummer ;
  • Fotografie/Video (fakultativ) ;
  • Karrieredaten ;
  • Konzeptdaten;
  • sonstige personenbezogene Daten, die der Bewerber dem Veranstalter mitteilen möchte, wobei sich der Veranstalter verpflichtet, alle Daten, die für das Auswahlverfahren nicht erforderlich sind, unverzüglich zu löschen.

 

(nachstehend die „personenbezogenen Daten“)

 

Da diese personenbezogenen Daten für die Prüfung der Bewerbung des Bewerbers erforderlich sind, führt die Nichtbereitstellung dieser Daten (mit Ausnahme der als fakultativ gekennzeichneten Daten) zum Ausscheiden der Bewerbung des Bewerbers.

 

 

Personenbezogene Daten werden zu den folgenden Zwecken erhoben, gespeichert, abgerufen und geprüft:

 

  • Validierung der Teilnahme am Wettbewerb (Überprüfung der Teilnahmeberechtigung des Bewerbers gemäß den in den lokalen Regeln angegebenen Kriterien);
  • das Auswahlverfahren (Studium der Bewerbungsformulare);
  • die Kommunikation zwischen dem Veranstalter und den Bewerbern, einschließlich der Durchführung des Wettbewerbs und des Austauschs von Informationen über mögliche Preise;
  • mögliche Umsetzung der Inanspruchnahme des Preises, insbesondere Identifizierung geeigneter Geschäftsräumlichkeiten ;
  • mögliche Analyse der Bewerbungsformulare nach dem Wettbewerb, um die Möglichkeiten einer Partnerschaft mit den Bewerbern und/oder künftiger Investitionen zu prüfen.

 

 

  • Die Empfänger der personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit diesem Wettbewerb sind

 

  • die Dienstleister des Veranstalters und der Unternehmen der Gruppe Unibail-Rodamco-Westfield, die an der Bearbeitung der Bewerbungen beteiligt sind;
  • die Mitglieder der Jury, die die Bewerbungen zu bearbeiten haben;
  • jede Justiz-, Verwaltungs- oder Steuerbehörde, die sie anfordert, wenn dies durch Gesetze oder Vorschriften gerechtfertigt ist;
  • Dritte, deren Inanspruchnahme zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen erforderlich sein kann, wie Gerichtsvollzieher oder Anwaltskanzleien.

 

  • Der Veranstalter ergreift alle technischen und organisatorischen Maßnahmen, um die Sicherheit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Bewerber und die Vertraulichkeit dieser Daten zu gewährleisten.

 

  • Die persönlichen Daten des Bewerbers werden für die Dauer des Wettbewerbs, einschließlich der Preisverleihungsphase (unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 5 (i) oben) und, vorbehaltlich der Zustimmung des Bewerbers, für einen zusätzlichen Zeitraum von 3 (drei) Jahren aufbewahrt, der der geltenden Verjährungsfrist im Falle eines Rechtsstreits eines Bewerbers im Rahmen des Wettbewerbs entspricht.

 

  • Nach den geltenden Vorschriften hat der Bewerber das Recht:

 

  • Auskunft über seine personenbezogenen Daten zu erhalten, insbesondere um deren Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen;
  • eine Berichtigung oder Löschung seiner Daten zu verlangen; der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu widersprechen oder eine Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen;
  • eine Kopie seiner persönlichen Daten zu erhalten;
  • die Daten übertragen zu erhalten;
  • seine Zustimmung zu widerrufen, wobei dieser Widerruf keine Auswirkungen auf die bereits durchgeführte Verarbeitung hat.
  • seine personenbezogenen Daten zu löschen. Die erhobenen Daten sind jedoch für die Teilnahme am Wettbewerb zwingend erforderlich. Folglich wird davon ausgegangen, dass jeder Bewerber, der sein Recht auf Löschung vor dem Ende des Wettbewerbs ausübt, auf seine Teilnahme verzichtet.

 

Im Zusammenhang mit dem Wettbewerb findet keine Profilerstellung oder automatisierte Entscheidungsfindung statt.  

 

In allen oben genannten Fällen wird der Antragsteller gebeten, diese Website zu besuchen.

 

Wenn der Bewerber mit der Art und Weise, wie seine personenbezogenen Daten verarbeitet werden, nicht zufrieden ist, kann er außerdem eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einreichen

Deutschland:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen,

Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf,

Telefon: 02 11/384 24-0,

E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

 

Österreich:

Österreichische Datenschutzbehörde

Barichgasse 40-42

1030 Wien

 

  • Besondere Bestimmungen für die Einreichung von Bewerbungen über die Website Agorize.com:

Der Veranstalter hat sich für die Nutzung der Website agorize.com entschieden, die von der Gesellschaft Agorize [SAS mit einem Stammkapital von 71.146 €, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Paris unter der Nummer 530 774 439 und mit Sitz in AGORIZE - 15, rue Béranger - 75003 PARIS] veröffentlicht wird, um den Bewerbern die Möglichkeit zu geben, ihre Bewerbungen auf der auf dieser Website vorgeschlagenen Plattform einzureichen.

 

Um am Wettbewerb teilnehmen zu können, muss der Bewerber daher ein Konto auf der agorize.com Website erstellen.

Über dieses Konto kann der Bewerber auch an anderen Wettbewerben und/oder Herausforderungen teilnehmen, die auf der Website agorize.com angeboten werden und nicht vom Veranstalter organisiert werden.

 

Im Zusammenhang mit der Verwaltung des Agorize-Kontos und der eventuellen Teilnahme an anderen Wettbewerben und/oder Herausforderungen, die angeboten werden, agiert Agorize als der für die Datenverarbeitung Verantwortliche, unter den Bedingungen, die in seiner Datenschutzrichtlinie definiert sind, die unter der folgenden Adresse verfügbar ist: https://www.agorize.com/fr/privacy.

 

Im Zusammenhang mit der Verwaltung der Einreichung der Anmeldung zum Wettbewerb agieren das Unternehmen Agorize und der Veranstalter als gemeinsame Datenverantwortliche.

Wenn der Bewerber Fragen zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen des Auswahlverfahrens hat, kann er sich über diese Webseite an den Veranstalter wenden.

 

  1. Auswahlbedingungen

 

  • Phase 1: Ein interner Ausschuss, der sich aus Vertretern des Veranstalters zusammensetzt, wählt aus den von den Bewerbern eingereichten Bewerbungen die Bewerbungen aus, die in Phase 2 berücksichtigt werden. Der Veranstalter geht davon aus, dass er in dieser Phase sechzehn (16) Bewerber pro Land auswählen wird. Der Veranstalter behält sich jedoch das Recht vor, eine höhere oder niedrigere Zahl von Bewerbern auszuwählen.

 

  • Phase 2: Die in Phase 1 in die engere Wahl gezogenen Bewerbungen werden an einen Ausschuss weitergeleitet, der sich aus Einzelhandelsfachleuten und/oder Vertretern des Veranstalters zusammensetzt.

 

Die für diese Phase 2 ausgewählten Bewerber werden gebeten, ihr Konzept vor diesem Ausschuss persönlich oder per Videokonferenz vorzustellen.

 

Der Ausschuss wird maximal acht (8) Finalisten auswählen.

 

Die Teilnahme an Phase 3 setzt voraus, dass der in die engere Wahl gekommene Bewerber die in Artikel 10 beschriebenen Grundprinzipien für den Betrieb eines Einkaufszentrums grundsätzlich akzeptiert.

 

Je nach Anzahl der Bewerbungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, diese Phase zu streichen.

 

  • Phase 3 a): Die ausgefüllten Bewerbungen der Finalisten werden geprüft und durch die Bewerber vor einer Jury präsentiert, die sich aus Einzelhandelsfachleuten und Vertretern des Veranstalters zusammensetzt, die einen (1) Gewinner bestimmen werden.

 

  • Phase 3 b): Die Konzepte der Bewerber, die in Phase 2 in die engere Wahl gekommen sind, werden auch online über soziale Medien und/oder andere Kommunikationsmittel präsentiert, die der Veranstalter nach seinem Ermessen einsetzt. Die externe Öffentlichkeit wählt einen (1) Bewerber, der als "‘community‘s choice" bezeichnet wird.

 

  • Phase 4: Der Bewerber, der den Westfield Grand Prix Preis (wie in Artikel 11 unten definiert) gewinnt, wird zur Teilnahme an einer Veranstaltung namens "Europäisches Finale" eingeladen, an deren Ende die Ehrenauszeichnung "Europäischer Grand Prix Gewinner" verliehen wird.

 

 

  1. Auswahlkriterien für Bewerbungen

 

Die Anträge werden insbesondere anhand der folgenden Kriterien bewertet:

  • Relevanz der Nachhaltigkeitsstrategie des Konzepts (Umwelt und Soziales);
  • Gesamtkohärenz des Konzepts;
  • Wirtschaftliche Lebensfähigkeit;
  • Skalierbarkeit in Einkaufszentren;
  • Übereinstimmung mit den Erwartungen der Verbraucher;
  • Überzeugung des Bewerbers.

Diese Liste ist nicht abschließend und die aufgeführten Kriterien sind nicht kumulativ.

 

Folgende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt:

  • Unvollständige Bewerbungen oder Bewerbungen, die nicht den oben genannten Kriterien entsprechen;
  • Bewerbungen mit falschen Angaben;
  • Bewerber, die die Teilnahmebedingungen nicht erfüllen, insbesondere die in Artikel 2. dargelegten lokalen Regeln und Bedingungen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die o.g. Auswahlkriterien Gegenstand einer eingehenden Prüfung durch den Bewerber selbst sein müssen, so dass dieser schließlich klar bewerten kann, ob die Durchführbarkeit einer möglichen Umsetzung seines eingereichten Konzepts in einem Einkaufzentrum gewährleistet ist. Es wird klargestellt, dass der Bewerber sicherstellen muss, dass er in der Lage ist, den ihm zugewiesenen Geschäftsraum bzw. Laden, im Sinne von Artikel 11, zu betreiben. Er trägt hierfür insgesamt die alleinige Verantwortung.

Der Veranstalter kann daher bei späteren Schwierigkeiten in keiner Weise haftbar gemacht werden, da der Bewerber allein für sein Konzept verantwortlich ist. Die Verleihung eines Preises stellt in Anbetracht des Risikos, das der Bewerber mit seinem Unternehmen eingeht, in keiner Weise eine Anerkennung oder Garantie für die Qualität des Konzepts dar.

 

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen alle Bewerbungen abzulehnen, das Auswahlverfahren zu unterbrechen und/oder abzubrechen, ohne dass irgendeine Entschädigung hierfür zu leisten und ohne dass er für irgendwelche Ansprüche oder Haftungen herangezogen werden kann. In jedem dieser Fälle wird der Veranstalter alle Bewerber bis zum Ende von Phase 1 und die in die engere Wahl gekommenen Bewerber nach Abschluss von Phase 1 informieren.

 

Die Entscheidungen der internen Kommission, die externe Abstimmung und die Entscheidungen der Jury sind endgültig.

 

Im Falle der Ablehnung eines Antrags ist das Entscheidungsgremium nicht verpflichtet, seine Entscheidung zu begründen.

 

Die Gewinner des Wettbewerbs werden bei der Preisverleihung, in der Presse, auf den Websites des Veranstalters und in den sozialen Medien bekannt gegeben.

 

Der Veranstalter kann das Ergebnis vor oder nach der Preisverleihung annullieren, wenn sich die vom Bewerber gemachten Angaben als fehlerhaft erweisen oder wenn die lokalen Regeln nicht eingehalten werden.

 

  1. Vorläufiger Zeitplan

 

  • Mai 2023: Start des Wettbewerbs und Öffnung der Bewerbungen.
  • Juni 2023: Anmeldeschluss, wobei sich der Veranstalter das Recht vorbehält, den Anmeldeschluss bis zum 7. Juli 2023 zu verlängern, sofern er die Bewerber vorher davon in Kenntnis setzt.
  • Juli bis Oktober 2023: Phasen 1, 2, 3 und 3 (bis); das Datum der Preisverleihung wird den Finalisten spätestens fünfzehn (15) Tage vor der Verleihung bekannt gegeben.

 

Die Zusammensetzung der internen Kommission und der Jury liegt im Ermessen des Veranstalters, der jederzeit beschließen kann, sie zu ändern.

 

  1. Auszeichnungen

 

Zwei (2) Bewerber können zu "Gewinnern" erklärt werden.

 

Jeder wird mit einem der beiden folgenden Preise ausgezeichnet: Westfield Grand Prix, Community‘s Choice. Es wird darauf hingewiesen, dass sich diese Preise auf die nachstehende Beschreibung beschränken und dass die Gewinner keine anderen Wünsche oder Vorteile, wie z. B. Vorzugsbedingungen bei der Anmietung von Räumlichkeiten, geltend machen können.

 

Die Verleihung eines der Preise garantiert weder den kommerziellen Erfolg des Konzepts noch nimmt sie dem unternehmerischen Konzept irgendein Risiko, das mit der Aufnahme einer neuen Tätigkeit verbunden ist.

 

Der Veranstalter behält sich jedoch das Recht vor, eine höhere oder niedrigere Anzahl von Gewinnern auszuwählen.

 

Für den Fall, dass die Jury:

  • eine größere Anzahl von Gewinnern auswählen würde - (Fall des/der Ex-aequo-Gewinner(s)): Die Preise werden dann zu gleichen Teilen unter den Ex-aequo-Gewinnern aufgeteilt, was diese ausdrücklich akzeptieren. Keiner der ausgewählten Gewinner kann gegenüber dem Veranstalter Anspruch auf den gesamten Preis erheben.

 

Westfield Grand Prix :

Bereitstellung von Geschäftsräumlichkeiten bzw. (Laden)Flächen (in Form von sog. Pop-Up Store oder Kiosk) in Deutschland oder Österreich in einem Einkaufszentrum der Gruppe UNIBAIL-RODAMCO-WESTFIELD für einen Zeitraum von höchstens einem (1) Jahr im Rahmen eines befristeten Mietvertrags zu den nachstehend aufgeführten Bedingungen und im Gesamtwert von höchstens 300.000,-- Euro ohne Steuern:

  1. Verhandlung und Abschluss eines befristeten Mietvertrags §§ 535 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) für Deutschland und §§ 1090 ABGB ff für Österreich unter Verwendung des jeweils aktuellen Standardmietvertrags und seiner Anlagen/Beilagen mit dem Gewinner, dessen Bedingungen zuvor zwischen den Parteien ausgehandelt worden sind;
  2. die ausschließliche Anwendung des Konzepts und der Ausschluss jeder anderen Tätigkeit;
  3. Befreiung von Miete und Nebenkosten für höchstens ein (1) Jahr im Wert von 150.000,00 Euro ohne Steuern ab dem Datum des Mietbeginns. Die Höhe des Mietzinses richtet sich nach der Fläche der Geschäftsräumlichkeit / Ladens und dem Marktwert, der im Einkaufszentrum üblich ist;
  4. Für Österreich: Eine allfällige Rechtsgeschäftsgebühr gemäß Gebührengesetz hat der Gewinner aus Eigenem zu tragen bzw der betroffenen Gesellschaft der Unibail-Rodamco-Westfield Gruppe zu ersetzen;
  5. Beratung durch UNIBAIL-RODAMCO-WESTFIELD bei der Gestaltung der Verkaufsstelle (Innenarchitektur und Schaufenster);
  6. Eine finanzielle Unterstützung des Gewinners für die in den Räumlichkeiten durchgeführten Ausstattungsarbeiten in Höhe von maximal 30.000,00 Euro zuzüglich Umsatzsteuer;
  7. Westfield Rise Premium Media Package: Finanzielle Unterstützung an Kommunikationsmaßnahmen zur Förderung des Konzepts des Gewinners innerhalb des Einkaufszentrums im Wert von maximal 100.000,00 Euro ohne Steuern und einer maximalen Laufzeit von 16 (sechzehn) Wochen. Diese Aktionen werden ausschließlich über das UNIBAIL-RODAMCO-WESTFIELD-Angebot "Westfield Rise“ durchgeführt und umfassen insbesondere: temporäre Aushänge im Einkaufszentrum (Totem, Kakemono, Aufkleber usw.), Kommunikation über die digitalen Kanäle des Einkaufszentrums (Website des Einkaufszentrums und soziale Medien);
  8. Für den Fall, dass der Betrag der Miet- und Nebenkostenbefreiung und/oder die finanzielle Unterstützung an den vom Gewinner in den Räumlichkeiten durchgeführten Ausstattungsarbeiten und/oder die finanzielle Beteiligung an den Kommunikationsmaßnahmen zur Förderung des Konzepts des Gewinners innerhalb des Einkaufszentrums die oben genannten Werte nicht erreicht, was insbesondere auf die Fläche der Räumlichkeiten und/oder die Entwicklung der Marktwerte zurückzuführen ist, oder die vom Gewinner in den Räumlichkeiten durchgeführten Arbeiten oder die durchgeführten Kommunikationsmaßnahmen nicht die oben genannten Werte erreichen, kann der Gewinner keine finanzielle Entschädigung oder sonstige Schadloshaltung fordern, um die oben genannten Maximalwerte zu erreichen, so dass der Veranstalter in dieser Hinsicht nicht zur Verantwortung gezogen werden und nicht für die Differenz haftet, was der Gewinner anerkennt und akzeptiert;
  9. Hinsichtlich der Bereitstellung der Geschäftsräumlichkeiten oder (Laden-) Flächen wird klargestellt, dass der Gewinner kein Wahlrecht zwischen Deutschland und Österreich bzw der Einkaufzentren (Westfield Centro, Westfield Donau Zentrum und Westfield Shopping City Süd (SCS)) oder hinsichtlich der konkreten Geschäftsräumlichkeiten oder (Laden-) Flächen hat. Der Veranstalter teilt dem Gewinner im Anschluss mit, welches Einkaufzentrum der Gruppe UNIBAIL-RODAMCO-WESTFIELD und welche Geschäftsräumlichkeit oder (Laden-) Fläche für den oben genannten Zeitraum zur Verfügung steht.

 

Sofern das Konzept so ausgereift ist, dass es sofort umgesetzt werden kann, bemüht sich der Veranstalter nach besten Kräften darum, dass der erste Vorschlag für Geschäftsräume spätestens zwei (2) Jahre nach der Preisverleihung zur Verfügung gestellt wird. Die Frist kann verlängert werden, wenn der Gewinner das ihm unterbreitete Angebot ablehnt und der Veranstalter beschließt, dem Gewinner ein anderes Lokal anzubieten. Nach drei (3) abgelehnten Räumlichkeiten wird davon ausgegangen, dass der Gewinner den ihm verliehenen Preis verwirkt hat, ohne dass er vom Veranstalter eine finanzielle Entschädigung verlangen kann.

 

Community‘s Choice Award :

Besteht aus einer Werbeaktion während der Veranstaltung "The Good Festival“ 2024", die von UNIBAIL-RODAMCO-WESTFIELD, unter den folgenden Bedingungen, organisiert wird:

  1. Werbung für das Konzept auf der Veranstaltung gemäß den zwischen den Parteien ausgehandelten Vereinbarungen, die die Einrichtung eines temporären Kiosks oder die Organisation einer Veranstaltung in einem oder mehreren Westfield-Zentren in Deutschland oder Österreich umfassen können;
  2. Finanzielle Unterstützung an der Entwicklung der Präsentation des Konzepts in Höhe von maximal 20.000,00 Euro zuzüglich USt;
  3. Westfield Rise Digital/Media Package: Finanzielle Unterstützung an Kommunikationsmaßnahmen zur Förderung des Konzepts des Gewinners im Einkaufszentrum im Wert von maximal 50.000,00 Euro ohne Steuern. Diese Aktionen werden ausschließlich über das UNIBAIL-RODAMCO-WESTFIELD-Angebot "Westfield“ Rise" durchgeführt und umfassen insbesondere: temporäre Aushänge im Einkaufszentrum (Totem, Kakemono, Aufkleber usw.), Kommunikation über die digitalen Kanäle des Einkaufszentrums (Website des Einkaufszentrums und soziale Medien).
  4. Für den Fall, das die finanzielle Unterstützung an den Gewinner die oben genannten Werte nicht erreicht, kann der Gewinner keine finanzielle Entschädigung oder sonstige Schadloshaltung fordern, um die oben genannten Maximalwerte zu erreichen, so dass der Veranstalter in dieser Hinsicht nicht zur Verantwortung gezogen werden kann und nicht für die Differenz haftet, was der Gewinner anerkennt und akzeptiert.
  5. Sofern die oben genannte Veranstaltung aus irgendwelchen Gründen nicht stattfinden kann oder etwaige Veranstaltungen beispielsweise aufgrund behördlicher Auflagen nicht durchgeführt werden können, ist der Veranstalter berechtigt, den Gewinner an einer anderweitigen Veranstaltung zu präsentieren oder diese Veranstaltung ohne Ersatz komplett ausfallen zu lassen. Einen Anspruch auf die Teilnahme, Präsentation oder Organisation von Veranstaltungen seitens des Veranstalters besteht für den Gewinner nicht, welches er hiermit auch anerkennt und akzeptiert.

 

  1. Verantwortung

 

Der Veranstalter kann nicht haftbar gemacht werden im Falle von:

 

- Netzwerkstörung,

- Schäden durch mögliche Schadsoftware,

- Ausfall von Empfangsgeräten oder Kommunikationsleitungen,

- Probleme mit der Telefonverbindung,

- böswillige Beeinträchtigung des Wettbewerbs,

- Nichtannahme oder Vernichtung eines Eintrags,

- Probleme und Fehlfunktionen der Agorize-Plattform oder Hardware,

- menschliche oder elektrische Fehler,

- Störungen, die den reibungslosen Ablauf des Wettbewerbs beeinträchtigen könnten,

- Höhere Gewalt d.h.

 Für Deutschland: ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes und auch durch die äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis.

Für Österreich: ein von außen einwirkendes, elementares Ereignis, das auch durch die äußerst zumutbare Sorgfalt nicht zu verhindern war und das so außergewöhnlich ist, dass es nicht als typische Betriebsgefahr anzusehen

Ist.

 

Darüber hinaus lehnt der Veranstalter jede Verantwortung für direkte oder indirekte Zwischenfälle oder Schäden jeglicher Art ab, die sich aus der Verwendung des verliehenen Preises ergeben könnten, mit Ausnahme von Personenschäden;  dies anerkennt und akzeptiert jeder Gewinner. Jeder Bewerber verzichtet daher auf jegliche Ansprüche, Klagen oder Regressansprüche gegenüber dem Veranstalter oder einem der Unternehmen der Gruppe, zu der er gehört, in Bezug auf die Preise, insbesondere deren Qualität oder die Folgen, die sich aus dem Besitz eines Preises ergeben.

 

 

  1. Abruf und Akzeptanz der lokalen Regeln sowie weiterer Informationen

 

Die lokalen Regeln und eine Reihe von Informationen über den Westfield Grand Prix können kostenlos auf der Website http://grandprix.westfield.com/ eingesehen werden. 

 

Jede Teilnahme setzt die vollständige und uneingeschränkte Akzeptanz der Mechanismen des Wettbewerbs, dieser lokalen Regeln und ihrer Änderungen voraus.

 

Jede Person, die gegen einen oder mehrere Artikel dieser lokalen Regeln verstößt, wird von der Teilnahme an diesem Wettbewerb und/oder vom Erhalt des damit verbundenen Preises ausgeschlossen.

 

 

  1. Rechtsstreitigkeiten

 

Bei anhaltenden Meinungsverschiedenheiten über die Anwendung oder Auslegung dieser lokalen Regeln verpflichten sich der Bewerber zunächst zu einer gütlichen Streitbeilegung.

 

Alle Streitigkeiten in Bezug auf die Auslegung und/oder Anwendung dieser lokalen Regeln und ihrer Änderungen unterliegen

 

  • für Teilnehmer an einem Wettbewerb, der von einem Unibail-Rodamco-Westfield Center in Deutschland organisiert wird: dem deutschen materiellem Recht;
  • für Teilnehmer an einem Wettbewerb, der von einem Unibail-Rodamco-Westfield Center in Österreich organisiert wird: dem österreichischen materiellen Recht

 

jeweils unter Ausschluss von Verweisungsnormen, die zur Anwendung eines anderen Rechts führen würden.

 

 


 

 

 

WESTFIELD GRAND PRIX - EUROPEAN RULES 1ère EDITION - 2023

 

Preamble

 

UNIBAIL MANAGEMENT, a simplified joint stock company with a capital of 20,000.20,000,000, registered in the Paris Trade and Companies Register under number 414 878 389, whose registered office is located at 7 place du Chancelier Adenauer in PARIS (75016), and represented by its Managing Director, Mrs Anne-Sophie SANCERRE, hereinafter referred to as the "Organiser") is organising a European competition called "Westfield Grand Prix" (hereinafter referred to as the "Competition") in order to promote new sustainable business concepts created by young entrepreneurs and to support their development in order to make tomorrow's business successes (hereinafter referred to as the "Candidate").

 

The aim of the competition is to highlight the creativity, commitment to sustainable development and efficiency of new retail concepts in all sectors of activity (restaurants, food, fashion, personal equipment, home equipment, services, health and beauty, etc.). (hereinafter the "Concept") and to accompany, following the Competition, the winner (hereinafter the "Winner" or the "European Grand Prize Winner") in their commercial and installation process.

 

 

  1. Purpose

 

The competition is organised in two stages:

 

  • 1st stage (hereafter the "Local Initial Phase")

 

The Local Initial Phase of the Competition is running in France, Germany-Austria (Germany and Austria running the Competition together as one country), United Kingdom and Spain. Each of the countries organises the Local Initial Phase in accordance with the four different country-specific Contest rules (hereinafter the "Local Rules"). The Candidate is subject to the Local Rules of the country in which it participates. For France, the Local Rules are set out on page 1.

 

  • 2nd stage (hereafter the "European Final Phase")

 

The European Final Phase of the Competition is open to the Winners who have won the first prize in their country.  They are then invited to participate in an event called the "European Final" at the end of which the honorary distinction of "European Grand Prize Winner" is awarded. As such, the purpose of these rules is to define the terms and conditions of this European Final (hereafter the "European Rules").

 

The terms and conditions of the Local Rules and the European Rules may be modified at any time by the Organiser, who must inform the Candidates, it being understood that if the modification occurs after the end of the Competition and before the awarding of the prizes, only the Candidates selected will be informed of the modification made by the Organiser.

 

  1. Contractual hierarchy

 

In the context of his or her participation in the Competition, the Winner is subject to the Local Rules as well as the European Rules and is therefore invited to take note of them before participating.

 

In case of contradiction between the Local Regulations and the European Regulations, the European Regulations shall take precedence.

 

In case of contradiction between the initial French version of the European Regulation and any subsequent translated versions, the initial French version shall prevail.

 

  1. Conditions of participation

 

The Winner must meet the conditions of participation set out in the Local Rules.

 

 

  1. Application to the European Final Phase

 

As part of the Initial Local Phase of the Competition, Candidates will be invited to participate in several selection stages described in the Local Rules of their country of application.

 

Each country will select one (1) Candidate as the "Westfield Grand Prix" or "First Prize" Winner, which will give him/her access to the European Final Phase, at the end of which the honorary distinction of "European Grand Prize Winner" is awarded.

 

No other prerequisite than the Laureate status allows participation in the European Final Phase.

 

However, the Organiser reserves the right to select a higher number of Winners.

 

In this case, the prizes will be shared equally between the said Winners, which the latter expressly accept, without any claim.

 

  1. Selection criteria for applications

 

Applications will be assessed in particular in the light of the following criteria:

  • Relevance of the Concept's sustainable development strategy (environmental and social) ;
  • Overall coherence of the project ;
  • Economic viability ;
  • Shopping centre development capacity ;
  • Adapting the Concept to consumer expectations;
  • Conviction of the Laureate.

 

This list is not exhaustive and the criteria listed are not cumulative.

 

The following will be disregarded without prior review

  • Incomplete applications or applications that do not comply with the steps described above;
  • Applications containing false statements.

 

It is hereby specified that these criteria must be the subject, on the part of the Winner, of an in-depth study of the economic project itself, and relevant to the context in which it is intended to be inserted; it being specified that the Winner is and remains solely responsible for it.

 

The decisions of the Internal Commission, the external vote, and the decisions of the final jury are final.

 

In case of rejection of an application, the decision-making body is not required to give reasons for its refusal.

 

The Organiser cannot be held liable in any way whatsoever in the event of difficulties arising from the Competition, as the Winner remains solely responsible for his/her project and Concept. The awarding of a prize does not in any way constitute an approval or guarantee of the quality of the project and/or Concept with regard to the risk incurred by the Winner in his or her business.

 

The Organiser reserves the right not to accept any application, to interrupt and/or to cancel the European Final Phase at any time, at its sole discretion, without compensation of any kind and without any liability whatsoever. In any of these cases, the Organiser will inform the shortlisted Winners.

 

The European Grand Prize Winner will be announced at the award ceremony, in the press, on the Organiser's websites and social networks.

 

The Organiser may reverse its decision after the award of the prizes in the event that the information provided by the Winner is incorrect or in the event of non-compliance with these European Regulations.

 

  1. Provisional schedule for the European Final Phase

 

The European Final Phase of the Competition will be held during the months of October to November 2023, it being specified that the date of the "European Grand Prize Winner" award will be communicated to the Winner at a later stage, at least 15 (fifteen) days before the date of the said event.

 

 

  1. Awards

 

The prizes awarded to the European Winner consist of communication actions to promote the Concept in the shopping centres of the UNIBAIL-RODAMCO-WESTFIELD group and more particularly

 

  • (i) one (1) communication action to promote the Winner and his Concept on the social networks of the UNIBAIL-RODAMCO-WESTFIELD group (LinkedIn account "Unibail-Rodamco-Westfield", Facebook and Instagram accounts "Westfield") and the publication of one (1) press release mentioning the Winner;

 

  • (ii) for a maximum period of three (3) years from the date of the award of the prizes, financial participation in communication actions aimed at promoting the Winner's concept within the shopping centres of the UNIBAIL-RODAMCO-WESTFIELD Group for a maximum amount of THREE HUNDRED THOUSAND (300,000) Euros before tax and for a maximum duration of THIRTY (30) weeks combined. These actions will be carried out exclusively via the UNIBAIL-RODAMCO-WESTFIELD offer called "Westfield Rise", including in particular: temporary display in the shopping centre (totem, kakemono, stickers, etc.), communication on the digital channels of the shopping centre (the website of the shopping centre and its social networks). The provisions of these communication actions and in particular the list of shopping centres concerned are subject to negotiation between the parties;

 

  • (iii) for a maximum period of three (3) years from the date of the prize-giving, the organisation of meetings with the Organiser's leasing teams in other countries of the UNIBAIL-RODAMCO-WESTFIELD Group - under conditions to be defined at a later date and within the limit of five (5) meetings.

 

It is specified that the description of these prizes is restrictive and that no other request or advantage may be requested by the Winner, such as preferential rental conditions.

 

The awarding of the prize does not guarantee the commercial success of the Concept which is subject to the inherent risk of launching a new activity.

 

 

  1. Exchange between the Winner and the Organiser

 

The Winner is responsible for the truthfulness of the information communicated or exchanged with the Organiser during the European Final Phase, regardless of the medium.

 

The Organiser cannot be held responsible for the loss or disclosure of information and files submitted by the Winner.

 

The Organiser reserves the right to carry out all necessary checks regarding the validity of the information given by the Winner. Any false information may result in the immediate elimination of the Winner from the European Final Phase.

 

 

  1. Intellectual property

 

  • By participating in the Competition and in particular in the European Final Phase, the Winners agree to grant the Organiser a licence right to all the elements contained in the application file (hereinafter the "Application File(s)") as well as any document transmitted to the Organiser. This licence right is granted for the sole purpose of organising the Competition, studying the Application Packs and determining the European Grand Prize Winner.

 

The Winner authorises the Organiser to reproduce, publish, represent or distribute, whatever the medium used (notably paper and digital), all the elements contained in the Application Form, including all information and visuals sent as part of the application, notably for the purposes of communicating the Competition and in particular the European Final Phase.

 

This non-exclusive authorisation is granted to the Organiser, free of charge, on a worldwide basis, and for the entire legal duration of the protection of the intellectual property rights attached to the documents provided and elements of the Application Form, as defined by the applicable national and international legislation, including any possible future renewals.

 

The Winner remains the sole owner of the intellectual property rights attached to the Application Form and, in general, to the Concept.

 

(ii)          By participating in the Competition and in particular in the European Final Phase, the Winners agree that the Organiser may keep and study any Application Form after the Competition for the purpose of possible partnerships with the Winners and/or future investments. The Winner will however have the possibility to object to this by sending a request to the following address: westfieldgrandprix-de@urw.com

 

(iii)          The Winner graciously assigns to the Organiser all rights to his/her personality elements (image, voice, etc.) and therefore authorises the Organiser to photograph and/or film him/her during the Competition (all stages of the latter) as well as to broadcast, publish and communicate the image(s) free of charge.) and consequently authorises the Organiser to photograph and/or film him/her during the Competition (all the stages of the latter) as well as to distribute, publish and communicate free of charge the photograph(s) or video(s) taken and representing the Winner during the Competition, for a period of 5 years throughout the world and for use in the press, internet, social networks (Facebook, Instagram, LinkedIn, Twitter, TikTok), magazines, without this list being restrictive, and within the framework of the Organiser's communication on its Intranet site and its various internet sites belonging to it.

 

 

(iv)         The Winner agrees to be mentioned and to participate actively in the public relations, promotional or press events set up by the Organiser in the context of the Competition and in particular the European Final Phase, without any financial compensation being claimed from the Organiser.

 

In this respect, the Winner will participate in the communication that will be made by the Organiser and accepts the filmed interviews as well as their broadcasting on various media (social networks - Facebook, Instagram, LinkedIn, Twitter, TikTok - the Organiser's websites, press, magazines, without this list being restrictive)

 

(v)          The Winner undertakes to participate in all preparatory meetings for the organisation of public relations, promotional or press events set up by the Organiser as well as in any internal and external events organised by the Organiser.

 

  1. Privacy

 

The Organiser is bound to keep the results of the European Final Phase completely confidential until the date of the prize-giving.

 

In general, the Parties undertake to keep confidential all information of which they have become aware during the execution of the Competition, such as any economic, technical or commercial information (hereinafter the "Confidential Information"), for the entire duration of the Competition and for a period of five (5) years from the end of the Competition.

 

Confidential Information does not include information relating to the organisation of the Competition and all elements contained in the application form (including information and visuals sent in this context for the purpose of promoting or communicating about the Competition).

 

In this respect, all of the Application Form, including all documents, data, exchanges and any information of any nature or form whatsoever, transmitted directly or indirectly by either of the Parties, as well as the results of the European Final Phase prior to their official communication, are considered as Confidential Information.

 

In this respect, the Parties undertake (i) not to disclose the Confidential Information to third parties, (ii) to disclose the Confidential Information only to those employees and subcontractors, if any, who have a necessary need to access it for the organisation and execution of the Competition and for the awarding of the prizes. Each Party must be informed of the confidential nature of the information brought to its knowledge.

 

  1. Personal data

 

  • surname/first name/civility ;
  • e-mail address ;
  • telephone number ;
  • photography/video (optional) ;
  • Career data ;
  • project data
  • any other personal data that the Winner wishes to communicate to the Organiser, it being understood that the Organiser undertakes to immediately delete any data that is not necessary for the Competition and in particular for the European Final Phase.

 

(hereinafter the "Personal Data")

 

As these Personal Data are necessary for the examination of the Prize-winner's application, failure to provide them (with the exception of those indicated as optional) will result in the Prize-winner's application being invalid.

 

 

Personal Data will be collected, stored, accessed and studied for the following purposes:

 

  • validation of the participation in the European Final Phase (verification of the eligibility of the Winner according to the criteria indicated in the European Regulations);
  • the European Final Phase (review of the Application Packages) ;
  • communication between the Organiser and the Winners, inter alia for the conduct of the European Final Phase and the information of possible prizes;
  • possible implementation of the allocations ;
  • possible analysis of the Application Packages after the Competition in order to study the possibilities of partnership with the Winners and/or future investments.

 

 

  • the services of the Organiser and the companies of the Unibail Rodamco Westfield group that process the Application Forms;
  • any member of the Jury who has to deal with the Application Files; any judicial, administrative or fiscal authority who may request it when justified by a legal or regulatory provision;
  • any third party whose exercise may be necessary in the context of the fulfilment of its legal and regulatory obligations, such as bailiff's offices or law firms.

 

 

 

  • to access his or her Personal Data, in particular to check their accuracy and completeness;
  • to request a correction or deletion of his or her data; to object to or request a limitation of the processing of his or her Personal Data;
  • to receive a copy of their Personal Data;
  • to give instructions on how to deal with their data after their death;
  • to obtain portability of their data;
  • to withdraw his or her consent, it being specified that this withdrawal does not affect processing carried out previously.
  • to delete their Personal Data. However, the data collected is mandatory to participate in the Competition. Consequently, the Winner who exercises his/her right to delete before the end of the Competition will be deemed to have renounced his/her participation.

 

 

 

 

 

  1. Liability

 

The Organiser will not be held liable in the event of:

 

- network malfunction,

- contamination by possible viruses,

- failure of any receiving equipment or communication lines,

- telephone connection problems,

- malicious interference with the Competition,

- failure to receive or destroy an entry,

- problems and malfunctions of the Agorize platform or hardware,

- human or electrical errors,

- disruptions that could affect the smooth running of the Competition,

- force majeure within the meaning of Article 1218 of the Civil Code as well as the cases usually retained by the case law of the Cour de cassation.

 

Furthermore, the Organiser declines all responsibility for any incident or prejudice of any kind, direct or indirect, which may arise from the use or enjoyment of the prize awarded, with the exception of bodily injury, which each winner acknowledges and accepts. Each Winner therefore waives any claim, action or recourse against the Organiser or any of the companies in the group to which it belongs with regard to the prizes, in particular their quality or any consequences arising from the possession of a prize.

 

 

  1. European Regulation

 

The complete European Rules of the Competition are filed through www.reglement.net, with SELARL 812 - HUISSIERS, huissiers de justice associés, 88 boulevard de la Reine, 78000 Versailles.

 

In addition, the European Regulations and some information on the Westfield Grand Prix are available free of charge on the website: http://grandprix.westfield.com

 

If there is any disruption to the competition or changes made to the European Rules, an amendment will be made and filed with to the same bailiff who has received the current Rules.

 

Any participation implies full acceptance of the mechanics of the Competition, of these European Rules and of any amendments thereto.

 

Any person who contravenes one or more of the articles of these European Rules will be deprived of his or her right to participate in the Competition and, where applicable, to obtain the prizes attached to it.

 

 

  1. Litigation

 

Any dispute relating to the interpretation and/or application of these European Regulations and any amendments thereto.

 

In the event of a persistent disagreement relating to the application or interpretation of the European Regulations and any amendments thereto, or in the absence of an amicable agreement, the dispute shall fall under the exclusive jurisdiction of the French courts.

 

These European Rules are subject to French law, in particular for any dispute that may arise as a result of participation in the Competition or that may be directly or indirectly linked to it, without prejudice to any conflict of laws rules that may exist. 

 

Done in Paris, on 17/05/2023